Steuerfreie Spenden

Das IHMS hat den Status einer gemeinnützigen kulturellen Einrichtung (ANBI). Spenden an ANBIs sind abzugsfähig. Als Privatperson können Sie das 1,25-fache des Spendenbetrags in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen, wenn es sich um eine kulturelle ANBI handelt. Als Unternehmer können Sie den 1,5-fachen Betrag in Ihrer Steuererklärung absetzen.

Die Steuerbehörden unterscheiden zwischen regelmäßigen Spenden und periodischen Spenden.

  • Gewöhnliche Spende. Sie entscheiden sozusagen jedes Jahr über diese Spende. Auch wenn es sich um einen Lastschrifteinzug handelt. Gewöhnliche Spenden sind abzugsfähig, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Spenden einen bestimmten einkommensabhängigen Grenzbetrag übersteigt. Sie können für diese Spenden insgesamt nicht mehr als einen bestimmten Höchstbetrag absetzen.
  • Regelmäßige Spende. Sie verpflichten sich für mindestens 5 Jahre, jedes Jahr einen bestimmten Betrag zu spenden. In der Vergangenheit war dafür eine notarielle Urkunde erforderlich, jetzt kann dies mit einer schriftlichen Vereinbarung geschehen, die wir Ihnen zusenden. Regelmäßige Schenkungen haben keinen Schwellenwert und sind immer absetzbar.
    Im Falle einer Erhöhung für ein kulturelles ANBI gibt es jedoch einen Höchstbetrag von € 1.250,- für Privatpersonen als Gesamtbetrag für beide Kategorien.
  • Vermächtnisse. Als kulturelles ANBI ist die IHMS auch von der Erhebung des Schenkungsrechts und des Erbrechts befreit.

Hinweis: Der korrekte Name der IHMS für die Steuerbehörden lautet: Holland Music Session & Festival Foundation.
Die RSIN/Steuernummer (Identifikationsnummer) lautet 006690968.